Bierther GmbH

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Am 01.11.2011 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten.

Eine wesentliche Änderung betrifft die jährliche Untersuchungspflicht auf Legionellen für Gebäude, in denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird. Neu ist die Untersuchungspflicht für Trinkwasserinstallationen im gewerblichen Bereich. Bei gewerblichen Gebäuden handelt es sich auch um Gebäude mit Mietwohnungen. 

Die Vermietung von Wohnungen gilt als gewerbliche Tätigkeit mit der Konsequenz, dass der Hauseigentümer als Vermieter auch das Trinkwasser im Gebäude auf Legionellen einmal im Jahr untersuchen lassen muss.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Gesundheitsamt. 

Für die Überprüfung Ihrer Anlage arbeiten wir mit einem regionalen Fach-Unternehmen zusammen, das auf diese spezielle Überprüfung geschult und eingerichtet ist.

Gerne stellen wir für Sie diesen Kontakt her.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.     

Diese Links helfen Ihnen sicher auch weiter:

Infos zur Trinkwasseruntersuchung:

www.heidelberg.de    

Formulare und technische Informationen:

www.rhein-neckar-kreis.de     

technische Informationen:

www.dvgw.de     

Trinkwasserverordnung zum nachlesen:

www.baden-württemberg.de