Bierther GmbH
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Adieu, alter Kessel
Wessen Heizung in einem Einfamilienhaus bei der nächsten Prüfung mehr als elf Prozent Abgasverlust ausstößt, der muss sich von ihr verabschieden.
Das heißt: austauschen oder modernisieren. So will es die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), deren Folgen seit dem 1. November 2004 wirksam sind.
Schon seit 1997 notieren die Schornsteinfeger auf dem Messprotokoll die Abgasverluste. Insofern sollte sich die Überraschung beim Verbraucher in Grenzen halten, wenn seine Heizung nicht mehr den Vorgaben entspricht. Wer bisher trotzdem noch nicht saniert oder erneuert hat, der bekommt vom Schornsteinfeger eine Frist gesetzt.
Ignoranz kann teuer werden
Sollte nach Ablauf dieser Frist immer noch nichts geschehen sein, wendet sich der Schornsteinfeger an die Ordnungsbehörde des jeweils zuständigen Bundeslandes.
Es droht ein Bußgeld bis zu 500 Euro. link
Um diesem Ärger zu entgehen, rät der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) zu einer schnellen Modernisierung der Heizungsanlage. Die Empfehlung des BGW: Erdgas-Brennwertgeräte. Diese stellten aufgrund ihrer hohen Energieeffizienz und ihrer flexiblen Einsetzbarkeit im Jahr 2003 die Gruppe der meistverkauften Heizgeräte in Deutschland.